Krank geschrieben
Frage: Ich bin zur Zeit aufgrund einer starken Nebenhöhlenentzündung krank und bin deshalb von der Arbeit suspensiert. Mein Lehrmeister hat mich heute, nach einer Woche Krankheit, angerufen und von mir verlangt, so schnell als möglich, noch in der Frist, in der ich krank geschrieben bin, einen Termin mit ihm, der Leiterin unserer Mediathek und meinem Psychotherapeuten zu vereinbaren, da ich seit längerer Zeit an Depressionen leide. Meine Frage: darf er von mir eine Zusammenkunft verlangen, obwohl ich krank geschrieben bin und das Bett hüten soll? Auf meine Frage, warum er es plötzlich so eilig hätte, wollte er mir keine Antwort geben. Später sagte er mir, dass ich mein Arbeitsunfähigkeitszeugnis umgehend zuschicken soll. Die Sekretärin sagte, es reiche, wenn ich es bringen würde, wenn ich wieder zur Arbeit käme. Was stimmt denn nun?
Antwort: Hallo Wenn du ein Arztzeugnis hast, kann er nicht verlangen, dass du einen beruflichen Termin wahrnimmst.- Hingegen kann er das Arztzeugnis von dir nach mehr als drei Krankheitstagen umgehend verlangen. Informiere dich aber noch im Detail beim Personalamt deines Geschäfts.


