Schnupperlehre ab welchem Alter?

Frage: Ab welchem Alter kann man "schnuppern" gehen?

Antwort: Gemäss eidgenössischem Arbeitsgesetz dürfen Jugendliche vom Kalenderjahr an, in dem sie das 14. Altersjahr vollenden, zur Vorbereitung der Berufswahl im Rahmen eines vom Betrieb oder von der Berufsberatung aufgestellten Programmes kurzfristig mit leichten Arbeiten betraut werden. Solche sind nur an Werktagen zwischen 6 und 20 Uhr zulässig und dürfen höchstens 8 Stunden im Tag und 40 Stunden in der Woche dauern.

 

 
© 06.09.2010 pro juventute
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