Welche Rechte hast du?

Kinder müssen im Scheidungsverfahren angehört werden. Es ist wichtig, dass du mit der geplanten Zuteilung des Sorgerechts einverstanden bist. Du hast das Recht, vom Richter oder im Auftrag des Richters von einer Psychologin oder einem Sozialarbeiter angehört zu werden. Wichtig: Niemand erwartet von dir, dass du dich für oder gegen deine Mutter oder deinen Vater entscheidest. Danach solltest du auch gar nicht gefragt werden. Du solltest aber die Möglichkeit nutzen, dich frei darüber zu äussern, was du von deinen geschiedenen Eltern für die kommenden Jahre erwartest und dir wünschst.

 
© 30.07.2010 pro juventute
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