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10. MÄRZ 2026
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Ich habe eine Straftat begangen – was passiert jetzt?

Ich habe eine Straftat begangen – was passiert jetzt?
Kopfhörer im Einkaufszentrum geklaut? Beim Sprayen oder Verkaufen von Gras erwischt worden und nun droht eine Anzeige? Ja, wer eine Straftat begeht, muss mit Konsequenzen rechnen. Aber: Das Schweizer Jugendstrafrecht berücksichtigt, dass du jung bist. Jugendstrafen haben zum Ziel, weitere Straftaten zu vermeiden, damit du dir nicht die Zukunft verbaust.

Das Wichtigste auf einen Blick 👇

  • Das Schweizer Jugendstrafrecht kommt ab dem 10. Geburtstag bis zum vollendeten 18. Altersjahr zum Zug. 
  • Eine Anzeige bedeutet nicht das Ende der Welt: «Jugendsünden» werden milder beurteilt. 
  • Im Fokus stehen Massnahmen, die dazu beitragen, dass keine weiteren Taten folgen – zum Beispiel eine Begleitung oder Therapie. 
  • Es gibt vier Arten von Strafen, vom Verweis bis zum Freiheitsentzug. Bei bedingten Strafen gilt: Wer sich in einer vorgegebenen Zeit bewährt und alle Auflagen des Gerichts erfüllt, muss die Strafe nicht antreten. 
  • Entscheidend ist dein Verhalten nach der Tat: Einsicht, Reue und eine Entschuldigung wirken sich positiv aus.

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Hast du gerade selbst erlebt, wie rasch aus Übermut Ernst werden kann? Aus einem erst harmlosen Streit auf dem Schulhof wurde eine Anzeige wegen Körperverletzung. Aus der Mutprobe, in der Migros etwas besonders Teures zu klauen, eine Polizeieinvernahme. Oder aus der Idee, sich mit dem Verkauf von «Gras» im Freundeskreis etwas dazu zu verdienen, ein Verhör. 

Was dir vorher vielleicht gar nicht bewusst war, ist nun eine Tatsache: Du hast eine Straftat begangen. Das kann sich beängstigend anfühlen. Vielleicht fragst du dich bange, was jetzt passiert und ob du ins Gefängnis kommst. Eines vorweg: Bei «Jugendsünden» wie einem illegalen Graffiti sind die Strafen deutlich milder als etwa bei Nötigung, Gewalt oder Erpressung. Freiheitsentzug wird im Jugendalter nur bei sehr schweren Verbrechen wie zum Beispiel Mord verhängt.

Mist gebaut, Anzeige – und dann? 🥺

Die Polizei hat dich bei einer Strolchenfahrt mit dem Auto der Eltern oder beim nächtlichen Einbruch ins Freibad erwischt. Sie schreibt einen Rapport und leitet ihn an die zuständige Jugendanwaltschaft weiter. Dort bist du in guten Händen. Denn die Jugendanwaltschaft interessiert sich nicht allein für die Tat, sondern vor allem für dich. Sie hört dir zu, schaut sich dein Umfeld an, bezieht Familie, Schule oder Ausbildungsverantwortliche mit ein, berät sich mit Fachleuten aus Sozialarbeit und Psychologie. In der Schweiz wird deshalb auch vom Jugendschutzrecht gesprochen. 

Denn das Jugendstrafrecht will dich – und andere – vor weiteren Delikten schützen und verhindern, dass du kriminell wirst. Zum Beispiel mit einer persönlichen Betreuung und Begleitung durch eine Sozialarbeiterin oder einen Sozialarbeiter, einer Behandlung (Therapie), einem Kurs oder einem Aufenthalt in einer Jugendwohngruppe. Das Jugendstrafrecht kommt bei jungen Menschen vom 10. bis 18. Geburtstag zum Einsatz. Kinder bis zum 10. Geburtstag gelten als nicht schuldfähig und können deshalb auch nicht bestraft werden. Begehen sie eine Straftat, werden die Eltern informiert und der Fall kommt zur Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde. 

Auch nach dem 10. Geburtstag will dich niemand zur Abschreckung hart bestrafen oder dir Steine in den Weg legen. Das Gegenteil ist der Fall: Gemeinsam werden Lösungen gesucht, die dir dabei helfen, dass es bei diesem einen Vorfall bleibt. Statt um Abschreckung oder Rache geht es um Einsicht und darum herauszufinden, was es braucht, damit du den gleichen Mist nicht noch einmal machst.

Pubertät beeinflusst dein Verhalten 🧠

Straftaten kommen im Jugendalter weit häufiger vor als danach, wie der Bund in seinem Bericht über Jugendkriminalität festhält. Warum das so ist? In der Pubertät verändert sich dein Gehirn. Das kannst du dir wie eine chaotische Grossbaustelle vorstellen. Denn das Frontalhirn, bisher für Ordnung und Struktur zuständig, ist ausser Betrieb. Die Folgen: Das Sozialverhalten lässt sich schlechter kontrollieren. Deine Gefühle überborden, die Vernunft wird leiser, der Wunsch nach Bestätigung durch Gleichaltrige grösser. Die Risikobereitschaft steigt, gleichzeitig fällt es schwerer, Gefahren richtig einzuschätzen. Für das Chaos in deinem Kopf bist du nicht verantwortlich – für dein Handeln jedoch schon.

Das Jugendstrafrecht: Hilfe zur Selbsthilfe 🛟

Das Jugendstrafrecht berücksichtigt den Einfluss der Pubertät. Der Staat – also die Jugendanwaltschaft – lässt dich nicht alleine mit deiner Tat. Sie bietet dir Möglichkeiten, dein Verhalten zu überdenken und zu steuern. Das scheint gut zu gelingen: Bei den meisten Jugendlichen, auch das zeigt der Bericht des Bundes, gibt es keine zweite Anzeige mehr. 

Doch selbst wenn der Fokus im Jugendalter auf Prävention und Erziehung liegt, hat jede Straftat Konsequenzen. Denn wer klaut, bleibt ein*e Dieb*in, wer dealt bleibt ein*e Dealer*in. Eine Strafe wird dann angeordnet, wenn die Schuld nachgewiesen werden kann.

Die vier Arten von Jugendstrafen:

Der schriftliche Verweis ist vergleichbar mit der Gelben Karte im Fussball. Er wird zum Beispiel eingesetzt bei Missachtung von Verkehrsregeln oder beim Tramfahren ohne Billett.

Eine persönliche Leistung ist ein unentgeltlicher Einsatz in einem öffentlichen Betrieb oder einer sozialen Einrichtung. Alternativ kann ein obligatorischer Kursbesuch verordnet werden. Umfang: Bei Jugendlichen unter 15 Jahren maximal zehn Tage, sonst höchstens drei Monate. Eine persönliche Leistung kann verordnet werden bei leichten Diebstählen, Beschädigung von fremdem Eigentum wie zum Beispiel, wenn du ein Auto zerkratzt, oder wiederholtem Schwarzfahren.

Ab dem Alter von 15 Jahren kann eine Busse ausgesprochen werden. Diese beträgt höchstens 2000 Franken. Eine Busse wird oft mit einer persönlichen Leistung kombiniert.

Freiheitsentzug ist die höchste Strafe – verbüsst wird sie in geschlossenen Jugendheimen. Sie wird bei schweren Verbrechen wie Mord verhängt, ab dem Alter von 15 Jahren maximal für ein Jahr, ab 16 Jahren beträgt die Höchststrafe vier Jahre.

Manchmal werden die Strafen auch kombiniert. Zum Beispiel ein unentgeltlicher Einsatz mit einem Kursbesuch oder mit einer Therapie.

Bei einer ersten Tat kann die Strafe bedingt auf Bewährung ausfallen. Das ist wie eine Probezeit. Wer sich in der vereinbarten Frist (zwischen sechs Monaten und zwei Jahren) nichts zuschulden kommen lässt, wird von der Strafe befreit.

👉 Das Geschehene kannst du nicht rückgängig machen. Aber du hast jetzt die Chance, aus deinem Verhalten zu lernen. Die Erfahrung zeigt: Wer nach einer ersten Straftat wieder richtig abbiegt, hat gute Karten auf ein straffreies Leben. Mit jeder weiteren Tat wird es schwieriger.

Tipps: Was du jetzt tun kannst 🫶🏻

Sprich mit deinen Eltern – unabhängig davon, ob es zu einer Anzeige kommt oder nicht. Das verlangt Mut, ist aber wichtig: Denn im Falle einer Anzeige erfahren sie es sowieso. Wenn es dir schwerfällt, bitte ein Geschwister oder jemanden aus deinem Freundeskreis, bei diesem Gespräch dabei zu sein. Oder schreibe einen Brief. Deine Eltern werden die Nachricht verdauen müssen. Noch schwieriger wird es für sie, wenn sie diese Information nicht von dir erhalten.

Stehe zu dem, was passiert ist, und bitte deine Eltern um Entschuldigung. Es ist ein Zeichen von Stärke, wenn du das tust.

Entschuldige dich auch bei geschädigten Personen und biete eine Wiedergutmachung an. Damit zeigst du Reue und Eigeninitiative. Beides wird im Fall einer Anzeige positiv bewertet und kann sich auf das Mass der Strafe auswirken.

Lasse dich bei der Kinderombudsstelle in rechtlichen Fragen beraten. Falls nötig, vermitteln sie dir eine Anwältin oder einen Anwalt, die*der sich auf Kinder und Jugendliche spezialisiert hat.