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13. MÄRZ 2023
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FAMILIE

Von Zuhause ausziehen – daran solltest du denken

Von Zuhause ausziehen – daran solltest du denken
Möchtest du aus deinem Elternhaus ausziehen? Oder drohen deine Eltern dir, dich rauszuwerfen? Erfahre, wie die rechtliche Situation aussieht und erhalte Tipps, was du beachten musst, wenn du von zu Hause ausziehst.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 18 kannst du selbst entscheiden, wo du wohnst.
  • Vor 18 kannst du nur in Ausnahmefällen ausziehen.
  • Deine Eltern müssen dich nicht zwingend finanziell unterstützen.
  • Verschiedene Wohnformen sind möglich.
  • Mach vor dem Umzug ein Budget.

Willst du endlich unabhängig sein und selbst über deinen Wohnort bestimmen können? Bist du über 18 Jahre alt und verdienst genug für eine eigene Wohnung oder ein WG-Zimmer? Oder musst du für deine Ausbildung oder dein Studium von zu Hause ausziehen, weil der Weg zu weit ist?

Manche Jugendliche können den Moment kaum erwarten, von daheim wegzuziehen. Andere haben Angst vor der Selbstständigkeit. Aus dem Elternhaus auszuziehen, ist ein grosser Schritt. Dieser will gut überlegt und vorbereitet sein.

Ab 18 darfst du von zu Hause ausziehen

Grundsätzlich darfst du selbst über deinen Wohnort entscheiden, sobald du 18 Jahre alt bist. Das heisst, du kannst auch ohne das Einverständnis deiner Eltern ausziehen. Du solltest dir jedoch vor dem Auszug überlegen, was das kostet und wer was bezahlt.

Deine Eltern sind zwar verpflichtet, dich bis 18 oder bis zum Abschluss deiner Erstausbildung finanziell zu unterstützen. Das nennt sich Unterhaltspflicht. Trotzdem müssen sie dir keine eine eigene Wohnung bezahlen. In den meisten Fällen ist es für junge Erwachsene zumutbar, bis zum Abschluss ihrer Ausbildung zu Hause zu wohnen.

Kannst du dich nicht mit deinen Eltern einigen, muss das Gericht darüber entscheiden, ob dir deine Eltern Unterhalt zahlen müssen. In Einzelfällen kann auch die Sozialhilfe die Kosten für eine Wohngemeinschaft oder eine andere Wohnlösung übernehmen.

Vor 18 von zu Hause ausziehen?

Bis du 18 Jahre alt bist, bestimmen deine Eltern, wo du wohnst. Ohne ihr Einverständnis kannst du also nicht einfach so ausziehen. Es kann aber sein, dass du aus wichtigen Gründen nicht mehr bei ihnen leben willst. Ob es ohne die Zustimmung der Eltern möglich ist auszuziehen, muss von Fall zu Fall angeschaut werden:

Es ist verständlich, dass du mit zunehmendem Alter den Wunsch hast, unabhängig zu sein. Doch musst du dich mit dem Auszug noch etwas gedulden. Deine Eltern müssen dir weder erlauben, auszuziehen, noch müssen sie dir Geld dafür geben. Was aber, wenn du eine Lehre machen möchtest, dein künftiger Arbeitsplatz jedoch weit weg von zu Hause liegen würde? Auch hier liegt die Entscheidung bei deinen Eltern, ob sie dir das erlauben. Sie haben das Sorgerecht.

In der Pubertät ist das Verhältnis zu den Eltern manchmal nicht das beste. Verständlich, dass du mit dem Gedanken spielst, von zu Hause wegzugehen. Doch nur weil du Streit mit den Eltern hast, ist das nicht Grund genug. Natürlich sollst du die schlechte Stimmung daheim auch nicht einfach so erdulden. Vielleicht schaffst du es, im Streit mit deinen Eltern eine Lösung zu finden. Ist das nicht möglich, kannst du dich an eine Jugendberatungsstelle wenden. Oder du kontaktierst das 147. Unterstützung in rechtlichen Fragen erhältst du bei der Kinderombudsstelle.

Ist das Verhältnis zwischen Kind und Eltern so schlecht, dass es nicht zumutbar ist, länger zu Hause zu wohnen, ist auch der Auszug gegen den Willen der Eltern möglich. Das kann sein, weil du Gewalt oder Missbrauch erlebst oder deine Rechte massiv eingeschränkt werden. Du kannst dich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. Diese kann Massnahmen wie betreutes Wohnen, betreute WG, Lehrlingsheim oder eine Platzierung bei Pflegeeltern oder in einem Kinderheim anordnen. Für deinen Unterhalt müssen deine Eltern zahlen. Können deine Eltern keinen Unterhalt zahlen, hast du Anspruch auf Sozialhilfe. Leider dauern Abklärungen der KESB oft lange. Bist du gefährdet, wird sie aber eine Notlösung vorschlagen. Bei akuter Gefährdung darfst du dich an die Polizei wenden oder eine Notunterkunft für Jugendliche aufsuchen. Auskunft zu rechtliche Fragen erhältst du bei der Kinderombudsstelle.

Deine Eltern dürfen dich nicht einfach so aus der Wohnung werfen, wenn du noch minderjährig bist. Fordern sie trotzdem von dir, dass du ausziehst, darfst du dich an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) wenden. Kommt die KESB zum Schluss, dass es besser für dich ist auszuziehen, kann sie dafür sorgen, dass du angemessen untergebracht wirst. Die Kosten für die angeordneten Massnahmen müssen deine Eltern berappen, ausser das ist finanziell nicht zumutbar. Bist du in einer Notlage und weisst nicht, wo du hin kannst? In verschiedenen Städten gibt es Notunterkünfte für Jugendliche. Vielleicht kannst du auch bei Freunden übernachten. Auf jeden Fall ist wichtig, dass du dir einen sicheren Ort suchst. Denn leider gibt es Menschen, die deine Notlage ausnützen könnten. Du darfst dich auch rund um die Uhr bei 147 melden. Wir besprechen mit dir mögliche Lösungen. Auch die KESB hat einen Pikettdienst. Diesen erreichst du über die Notrufnummer der Polizei 117.

Eigene Wohnung oder WG?

Überlege dir, wo du in Zukunft leben möchtest. Bleibst du im selben Ort wohnhaft oder ziehst du weiter weg? Kannst du eine eigene Wohnung finanzieren? Ziehst du mit deinem Freund oder deiner Freundin zusammen? Oder suchst du ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft? Oft entscheidet dein Budget mit darüber, für welche Wohnform du dich entscheidest. Ein Budget kannst du beispielsweise mit unserem Budgetspiel oder unserer Budgetvorlage erstellen.

Beim Wohnort solltest du deinen Arbeitsweg und die Distanz zu deinen Freunden und deiner Familie mitberücksichtigen.

Checkliste für die erste eigene Wohnung

Von zu Hause wegziehen bedeutet nicht nur, künftig selbst zu waschen, selbst zu kochen und einzuladen, wen du möchtest. Ausziehen heisst auch, Verantwortung für Dinge zu übernehmen, die bisher die Eltern erledigten. Folgendes musst du beachten:

Verlange unbedingt einen schriftlichen Mietvertrag. Darin sind deine Rechte und Pflichten als Mieter*in und die Rechte und Pflichten der Vermieter festgehalten. Zudem steht, wie viel Miete sowie Nebenkosten du bezahlen musst und wie lange die Kündigungsfrist dauert. Unterschreibe nie einen Mietvertrag, ohne ihn vorher genau zu lesen. Wenn du unsicher bist, zeig den Vertrag einer Vertrauensperson.

Haftpflicht-, Hausrat-, Krankenversicherung und allenfalls Unfallversicherung musst du nun selbst abschliessen. Erkundige dich bei deinen Eltern oder erwachsenen Personen, denen du vertraust, wenn du Fragen dazu hast. Am besten lässt du dir von verschiedenen Versicherungen Offerten machen. So kannst du die Angebote vergleichen. Du kannst im Internet nach Versicherungen suchen oder deine Eltern und Freunde fragen.

Bevor du einen Mietvertrag unterschreibst, solltest du mit deinen Eltern besprechen, wer in Zukunft welche Kosten übernimmt. Klare Abmachungen und das Erstellen eines Budgets können dir helfen, den Überblick zu behalten. Auf budgetberatung.ch findest du zahlreiche Informationen rund ums Geld.

Nach dem Umzug musst du deinen neuen Wohnsitz der Gemeinde melden und allen Behörden sowie Versicherungen, Arbeitgeber, etc. deine neue Adresse mitteilen. Wenn du in eine andere Gemeinde ziehst, musst du dich bei deiner alten Gemeinde ab- und in der neuen anmelden.

Endlich eine eigene Wohnung − und jetzt?

Vielleicht freust du dich sehr über deine Selbstständigkeit. Der Gedanke «endlich weg!» kann dir ganz viel Power geben. Doch möglicherweise macht es dich gleichzeitig wehmütig, dein Elternhaus zu verlassen. Vielleicht überlegst du dir, was aus dir wird und ob du deine Eltern und Geschwister weiter regelmässig sehen wirst?

Sprich mit deiner Familie und deinen Freunden über deine Gefühle. Falls du dich unverstanden oder einsam fühlst, kannst du dich auch bei Beratung und Hilfe 147 melden.

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