Immer schriftlich: Lehrvertrag, Arbeitsbestätigungen
In einer Lehre sollst du ausgebildet werden. Die Rechte und Pflichten von dir und der Lehrfirma werden im Lehrvertrag geregelt. Es ist gut, wenn du diese kennst, falls im Arbeitsalltag Probleme auftauchen. Eltern oder Fachpersonen können dich im Notfall unterstützen, damit deine Ausbildung nicht zu kurz kommt.
Wichtige Abmachungen sollten immer schriftlich festgehalten werden. Verträge und Bestätigungen reduzieren Missverständnisse. Auch dienen sie als Beweise, wenn es Streit gibt, und helfen dir, zu deinem Recht zu kommen.
Lehrvertrag
Wahrscheinlich ist dein Lehrvertrag der erste Vertrag, den du unterschreibst. Mit deiner Unterschrift bestätigst du, dass du mit dem Inhalt einverstanden bist. Gut ist daher, wenn du ihn genau durchliest und deine Eltern oder den Lehrmeister fragst, wenn du etwas nicht verstehst.
Verträge, Zeugnisse und Arbeitsbestätigungen sind wichtige Dokumente für dein ganzes Berufsleben.
Der Lehrvertrag sollte Angaben zur Lehrdauer, zur beruflichen und schulischen Bildung, Arbeits- und Probezeit, Ferien, Lohn sowie Sozial- und Zusatzleistungen enthalten. Er ist nur in schriftlicher Form gültig und wird von dir, deinen Eltern und deinem Berufsbildner (Lehrmeister) unterschrieben.
Berufsmaturität während der Lehre?
Hast du vor, die Berufsmaturität (BM) während der Lehre zu absolvieren, solltest du mit deinem künftigen Vorgesetzten möglichst schon vor Abschluss des Lehrvertrags darüber reden. Das bedeutet nämlich im Normalfall einen zusätzlichen Halbtag Unterricht pro Woche. Dazu benötigst du das schriftliche Einverständnis deines Arbeitgebers.
Du kannst die Berufsmaturität jedoch auch nach Abschluss der Lehre absolvieren. Informationen zur BM findest du auf Berufsberatung.ch.
Schriftliche Bestätigungen verlangen
Am Ende der Berufslehre hast du Anrecht auf ein Zeugnis. Darin sollte neben der Art der Ausbildung (Name des Betriebs, Bezeichnung deiner Funktion) und Dauer der Ausbildung auch etwas über deine Fähigkeiten, deine Leistungen und dein Verhalten enthalten sein. Lasse es allenfalls entsprechend ergänzen. Stehen für dich negative Angaben im Lehrzeugnis, solltest du den Verfasser bitten, dir die Aussagen zu erklären und eventuell zu berichtigen. Du kannst stattdessen eine Arbeitsbestätigung verlangen, in der nur Angaben über die erlernte Berufstätigkeit und die Dauer der Berufslehre stehen.
Lasse dir auch Schnupperlehren oder Praktika schriftlich bestätigen, ebenfalls in Form eines ausführlichen Arbeitszeugnisses oder einer Arbeitsbestätigung. Diese kannst du Bewerbungen beilegen.
Hier findest du Unterstützung
Die folgenden Adressen helfen dir bei rechtlichen Fragen rund um die Lehre weiter und bieten zusätzliche Informationen.
- Die Website der Gewerkschaftsjugend bietet viele Informationen zum Lehrlingsrecht.
- Die Gewerkschaft Unia engagiert sich für die Anliegen der Lehrlinge und der jungen Arbeitnehmer. Sie ist die grösste Gewerkschaft der Schweiz.
- Der Kaufmännische Verband KV Schweiz ist der Berufsverband und die Interessenvertretung der Kaufmännischen Angestellten.
In einem ersten Schritt kannst du auch mit deinen Eltern oder einer Lehrperson an der Berufsschule reden oder Beratung und Hilfe 147 anrufen.
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