Pornografie und Nacktbilder: erlaubt oder nicht?
Der Unterschied zwischen legaler und illegaler Pornografie ist vielen nicht klar. Wir zeigen auf, wer was konsumieren und weitergeben darf und wann du dich strafbar machst. Auch Fotos und Filme selbst zu machen und auszutauschen, kann strafbar sein.
Grundsätzlich gelten Bilder und Filme dann als pornografisch, wenn sie nur sexuell aufreizen wollen. Die zu sehende Person erscheint als ein blosses Sexualobjekt, über das einfach verfügt werden kann.
Bei der Frage, was erlaubt und was verboten ist, kommt es einerseits auf dein Alter an, andererseits darauf, was auf den Bildern oder Filmen zu sehen ist.
Strafbar: Empfänger unter 16 Jahren
Wer einer Person unter 16 Jahren pornografische Darstellungen zugänglich macht, zeigt oder schickt, macht sich strafbar.
Halte dich fern von strafbaren Inhalten
Wenn du jünger als 16 bist und jemand dir pornografische Darstellungen oder Texte zeigt oder schickt, kannst du die Person anzeigen. Im Internet sind viele Bilder auch für unter 16-Jährige zugänglich. Halte dich fern von Pornoseiten. Gründe dafür findest du unter Pornos schauen: Ist das gesund?.
In der Schweiz verboten
Verboten sind in der Schweiz alle pornografischen Darstellungen, die
a) unter 18-Jährige Menschen zeigen,
b) Gewalttätigkeiten enthalten,
c) sexuelle Handlungen mit Tieren oder mit Kot und Urin zeigen.
- Du kannst Personen, die so etwas tun, anzeigen.
- Wenn dich jemand für Nacktaufnahmen anwerben will und du noch nicht 18 bist, kannst du die Person ebenfalls anzeigen.
Du machst dich strafbar,
- wenn du solche Bilder anklickst, weitergibst oder speicherst.
- wenn du erotische Bilder von unter 18-Jährigen machst, austauschst oder veröffentlichst, egal ob du selbst oder andere darauf sind (ausgenommen Sexting bei über 16-Jährigen, siehe unten).
Vorsicht mit Nacktbildern
Es ist verboten, jemandem intime Bilder einer anderen Person zu zeigen oder damit zu drohen.
Wenn dir jemand droht, sexy Fotos oder Nacktbilder von dir zu veröffentlichen, dann ruf so schnell wie möglich 147 an. Wir beraten dich. Auch dann, wenn die Bilder schon im Netz sind oder du sie selbst veröffentlicht hast.
Tausche nie Nacktbilder mit Chat-Bekannten. Fast immer sind professionelle Erpresser am Werk. Auf der Website der Schweizerischen Kriminalprävention erfährst du mehr über die sogenannte Sextortion, die Erpressung mit Sexbildern.
Fotos und Filme von unter 16-Jährigen
Wenn du noch nicht 16 bist und dich selbst oder andere unter 16-Jährige bei sexuellen Handlungen, also beispielsweise bei der Selbstbefriedigung, filmst oder fotografierst, produzierst du verbotene Kinderpornografie. Egal mit welcher Absicht und für wen du das tust – es ist nicht erlaubt und kann dir nebst einer Strafe unglaublichen Stress bescheren.
Sexting und Fotos von über 16-Jährigen
Wenn zwei Menschen, die über 16 sind, damit einverstanden sind, Nacktbilder von sich auszutauschen, ist das erlaubt. Einverstanden heisst: Vorher fragen und gemeinsam besprechen, was, wann, wie aufgenommen wird, wo es gespeichert ist und wie verhindert wird, dass es x-fach kopiert im Internet erscheint. Es heisst auch klären, dass beide es löschen können, wann immer sie wollen, aber auf jeden Fall am Ende der Beziehung/Bekanntschaft.
Wenn du dich strafbar gemacht hast oder du belästigt wirst, wende dich an 147 oder an eine Opferhilfestelle (Beratungsstellenverzeichnis). Besonders dann, wenn dir Freunde oder Verwandte nicht glauben.
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